Platjenwerbe Allgemein
(Luftaufnahme der Schule von 1977, Fotograf Kettenburg)
Als erstes fragt man sich wahrscheinlich, wo der Name Platjenwerbe herkommt. Wahrscheinlich setzt er sich aus platt und Warft zusammen, also eine ebene Fläche auf einer Anhöhe. Und von wo auch immer man kommt, nach Platjenwerbe geht es leicht bergauf – am Holthorster Weg befindet sich beim Lehnhof- oder Friedehorst Park sogar die höchste Erhebung Bremens mit 33 m.
Philips Foto vom Holthorster Weg
Urkundlich erwähnt wird Platjenwerbe
- 1595 Platkenwerwe (Halenbeck in „50 Ausflüge, S.195“)
- 1665 uffen Platien Warbe (Grabstein von Marten Haßhagen auf dem alten Lesumer Friedhof)
- 1681 Platchen Warffe (Lagerbuch des Gutes Schönbeck)
- 1691 Platjenwarfe (Contributionsliste der Börde Lesum)
- 1755 Platjenwarfe (Ehevertrag von Johann Ehlers aus Stubben 17)
- 1789 Platjenwerbe (Tobacks-Accise)
Der älteste Teil unseres Dorfes – Vorwohlde also vor dem Wald genannt – befand sich wohl an Lambkens Wald an den Straßen Im Schrägen und Am Fredeholz. Denn 1682 beschweren sich die Eingesessenen von Vorwohlde, dass die damalige Patronin Majorin von Schlebusch ihnen vom dörflichen Gemeindebesitz Land abgenommen und dort Meier angesiedelt habe.
Auf der Suche nach der Vergangenheit kommt man ganz schnell zum Schönebecker Schloß, denn das Land gehörte zum Besitz der Schönebecker Ritter, die um 1620 das dortige Schloß erbauten und von da aus ihren Besitz verwalteten.
1677 kaufte Oberst Friedrich von der Borch Schloß und Besitz und setzte, da er nicht in der Lage war, seinen ganzen Grundbesitz allein zu bearbeiten, weitere „Meier“ an, die per Vertrag (Meierbrief) für ihn zu arbeiten und Abgaben zu leisten hatten.
(Quelle: Meyerbrief von 1791, Hofstelle Platjenwerbe 17, Familienbesitz)
Ihnen wurde dafür Land für den Hausplatz, einen Garten und zur Kultivierung, Beackerung oder Beweidung zur Verfügung gestellt. Dieser Grund blieb im Besitz des Gutsherrn. Die Erstellung der Häuser, die ihr Eigentum blieben, war Sache der „Köthner“ selbst. Das Holz zum Bau wurde von der Gutsherrschaft angewiesen. Darüber hinaus gab es einen Gemeinschaftsbesitz, die „Meenheit“, die allen Bewohnern des Dorfplatzes zur Nutzung zur Verfügung stand. Platjenwerbe hatte mehrere Meenheiten mit folgenden Flur-Benennungen: Platjenwerber Heide, Fredeholz, Langenholz, Stubbener Heide und Bördel. Außerdem gab es in der Brundorfer Heide einen „Plaggenhieb“ (für die Streu im Stall) und einen „Schullenstich“ (für Brennmaterial).
(Quelle: Karte zur Langenholztheilung, Katasteramt Osterholz-Scharmbeck)
Für die Nutzung des Bodens wurde ein ZEHNTER festgesetzt, der 10. Teil der Ernte, jedes 10. Jungtier usw. musste an den Grundherren abgegeben werden. Außerdem wurden Hand- und Spanndienste (Mitarbeit oder Pferdegespanne) geleistet. Der Einfachheit halber wurden diese später in Geldzahlungen umgewandelt.
Beim Tod des Meiers übernahm fast immer ein Nachkomme oder Interimswirt, wenn der Sohn noch nicht mündig war, die Hofstelle. Dann wurde wieder ein Weinkauf oder Gewinnkauf getätigt, der neue Meier musste erneut Gebühren zahlen, wobei auch jeweils ein Rauchhuhn oder sogenanntes Zinshuhn dazugehörte.
Als Beispiel – 1677 besaß der Patron von Schönebeck 89 Meier, die ihm abgesehen von Naturallieferungen an barem Geld für Gerichtsgebühren, Holz- und Mühlengeld 614 Taler und aus Meierzinsen 864 Taler – also gesamt 1.478 Taler einbrachte.
Die Größe der Höfe war unterschiedlich – in Stubben gab es fast nur Vollhöfe mit ca. 30 ha Land, in Platjenwerbe Fünftel- oder Sechstelhöfe, die auch als Pflugkathen bezeichnet wurden. Nur die Höfner hatten Anteil an dem Gemeinheitsland, der Almende oder Meenheit. Die Brinksitzer besaßen nur einen kleinen Kohl- und Gemüsegarten und der landlose Häusling konnte nur als einfacher Landarbeiter seinen Lebensunterhalt verdienen.
Ausschnitt aus der von Dir ergänzten Karte mit den Fotos von den Hofstellen – einmal Platjenwerbe und einmal Stubben
(Quelle: Verschmelzung der Urkatasterkarten von 1875, Katasteramt Osterholz-Scharmbeck)
Nach der französischen Revolution und der damit verbundenen Abschaffung der Feudalstrukturen wurde 1832 ein Ablösungsgesetz geschaffen, bei dem die abhängigen Meier gegen die Zahlung des 25fachen des Meierzinses die Hofstelle ablösen und als Eigentum übernehmen konnten.
(Quelle: Ablösungsrezeß der Hofstelle Platjenwerbe 1, Familienbesitz)
Weiterhin kam 1823 das Gesetz zur Langenholztheilung. Vorher hatte jeder das Recht in bestimmten der Allgemeinheit zur Verfügung stehenden Wäldern sein Vieh zu treiben oder Holz zu fällen für den eigenen Bedarf. Die Wälder waren inzwischen verschwunden und wurden in Weideland verwandelt. Platjenwerbe bekam bei der Verkoppelung bzw. Verteilung der Meeinheit 68 Kuhweiden. Eine Kuhweide wurde gerechnet als Nahrungsgrundlage für 1 Kuh oder 8 Schweine oder 8 Schafe oder 12 Heidschnucken. Ein Pferd brauchte 2 Kuhweiden.